Mein Lebenspartner und ich haben vor, nach rund fünfzehn Jahren Partnerschaft zu heiraten. Wir tun dies vor allem aus Sicherheitsgründen, da wir gemeinsam ein Eigenheim besitzen und mein Partner nun auch noch das Haus seiner Eltern übernommen hat. Jetzt habe ich eine Frage zum Familiennamen. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, welcher zwölf Jahre alt ist. Er trägt meinen ledigen Nachnamen. Ist es möglich, dass er diesen Namen weiterhin behält, oder bekommt er nach der Hochzeit automatisch den Namen seines Vaters? Natürlich kennen ihn alle unter seinem jetzigen Namen, und auch sein Spitzname
leitet sich von seinem Nachnamen ab. Daher wäre es ihm unangenehm, nun seinen Freunden und vor allem in der Schule zu sagen, dass er ab jetzt anders heisst. Ich selber möchte meinen ledigen Namen ebenfalls beibehalten.
Natascha, 43
Liebe Natascha
Gemäss Zivilgesetzbuch gilt tatsächlich, dass das gemeinsame Kind eines unverheirateten Paares von Gesetzes wegen den Familiennamen erwirbt, wenn die Eltern später heiraten. Auch wenn das Kind bis zur Hochzeit der Eltern den Namen der Mutter trug. Auf weitere Nachfragen erklärte mir aber ein Jurist,
dass es die Möglichkeit gibt, ein Gesuch an das Zivilstandsamt Ihres Wohnortes zu stellen. So könnte eventuell für diese Regelung eine Ausnahme gemacht werden, sodass Ihr Sohn seinen alten Namen behalten kann. Das Zivilstandsamt kann Sie auch allgemein beraten, was weitere Fragen betrifft. Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, welcher Name schlussendlich als Familienname gewählt wird.
Dr. phil. Christine Hefti ist Fachpsychologin für Psychotherapie FSP und Mutter einer schulpflichtigen Tochter. Sie hat eine Praxis für Einzel-, Paar- und Familientherapie in Dietikon ZH.






























