Patientenverfügung – bestimmen Sie selbst

Viele Menschen fürchten sich davor, im Spital an Maschinen angeschlossen zu sein und nicht mehr bestimmen zu können, wie sie behandelt werden. Mit einer Patientenverfügung halten Sie im Voraus fest, welchen Massnahmen Sie zustimmen und welchen nicht.

  • In der Patientenverfügung wird der Wille des Patienten festgehalten.

Für Angehörige und Ärzte bedeutet eine Patientenverfügung eine Entlastung, weil so der Wille des Patienten ersichtlich wird. Die Verfügung berührt viele schwierige Fragen. Es empfiehlt sich, vor dem Erstellen mit den Angehörigen, dem Hausarzt und einer Fachstelle darüber zu sprechen.

Informieren Sie Ihren Hausarzt und Ihre Angehörigen darüber, wo Sie die Patientenverfügung aufbewahren, und passen Sie das Dokument alle zwei Jahre an. Durch eine solche regelmässige Aktualisierung wird klar, dass dies Ihr gegenwärtiger Wille ist. Die Patientenverfügung kann gedruckt oder handschriftlich verfasst werden. Damit sie gültig ist, muss sie datiert und von Hand unterschrieben sein.

Zahlreiche Organisationen bieten Vorlagen an, eine Übersicht finden Sie hier:
http://www.careum-explorer.ch/careum/Patientenverfuegungen_Informationen_und_Quellen.php

 

Das Interview mit dem Palliativmediziner Gian Domenico Borasio könnnen Sie als PDF hier oder in der rechten grünen Box neben dem Artikel herunterladen.

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