Grausame Jugendgewalt - hart, aber richtig bestrafen

Die Gewalttaten, die von Jugendlichen verübt werden, scheinen immer brutaler zu werden. Die Gesellschaft steht diesem Phänomen fassungslos gegenüber. Ist unser Strafrecht für die Herausforderung gewappnet?

Daniel Jositsch, 44, ist Professor für Strafrecht an der Universität Zürich und SP-Nationalrat.

 

Der Fall des «Münchner Schlägertrios» bewegte die ganze Schweiz und löste unglaublich heftige Emotionen aus. Der Grundtenor war, dass diese Jugendlichen möglichst lange in Gefängnissen weggesperrt werden sollen und dass generell mit dem Strafrecht härter durchgegriffen werden solle. Ich erhielt Zuschriften wie die nachfolgende: «Ich hoffe nur, dass diese Lümmel nicht in die Schweiz überwiesen werden, damit sie die höchst mögliche Strafe erhalten. Am besten würde man sie lebenslang einsperren, denn ändern werden die sich nie!»

Nach offenbar verbreiteter Meinung soll unser Strafrecht also zu mild sein, die jugendlichen Straftäter würden mit Samthandschuhen angefasst werden und mit harten Strafen bekäme man die Situation in den Griff. Ist das wirklich so?

Strafen und Massnahmen

Unser aktuelles Jugendstrafrecht ist erst im Jahr 2007 in Kraft getreten. Es basiert auf zwei Bestrafungsarten, den Strafen und den Massnahmen. Strafen dienen dem Ausgleich der Schuld; wer gegen das Gesetz verstossen hat, wird bestraft. Den Behörden stehen dabei der Verweis, die persönliche Leistung zum Beispiel zugunsten einer sozialen Einrichtung, die Busse und der Freiheitsentzug zur Verfügung. Freiheitsentzug kommt allerdings nur für Jugendliche ab 15 Jahren in Frage, wobei bis zum 16. Altersjahr maximal eine einjährige, ab diesem Alter eine bis zu vierjährige Freiheitsstrafe möglich ist. Die Täter von München könnten also, wenn sie ihre Taten in der Schweiz begangen hätten, maximal vier Jahre in ein Jugendgefängnis gesteckt werden. In Deutschland hingegen müssen sie mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren rechnen.

Die zweite Bestrafungsart, die sogenannten Massnahmen, ist dagegen nicht als Abgeltung der Schuld gedacht, sondern soll ein beim Jugendlichen festgestelltes Problem, das zum Delikt geführt hat, beheben. Dies kann geschehen mit therapeutischen oder erzieherischen Mitteln. Diese Massnahmen sind zeitlich unbegrenzt, wobei sie allerdings spätestens mit dem 22. Altersjahr beendet werden müssen, und sie können neben einer Strafe angeordnet werden. Bei jugendlichen Gewalttätern werden fast immer persönliche Mängel, die behandelbar sind, beobachtet, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Täter von München in der Schweiz solche Massnahmen neben der Strafe erhalten würden. Da sie zurzeit 16 Jahre alt sind, könnten sie maximal sechs Jahre in einer Massnahmeanstalt untergebracht werden.

Zurück auf den «rechten Weg»

Das schweizerische Jugendstrafrecht ist also sehr auf Massnahmen ausgerichtet. Dies hat einen ganz bestimmten Grund: Jugendliche Straftäter sind aufgrund ihres Alters und ihrer Entwicklung noch durchaus beeinflussbar und können daher noch auf den sogenannten «rechten Weg» zurückgeführt werden. Das gelingt aber nur, wenn die Täter im Massnahmevollzug an sich arbeiten müssen und die bestehenden Probleme behoben werden. Wenn man einen jugendlichen Straftäter dagegen einfach einsperrt, dann besteht ein sehr hohes Risiko, dass man dann nach ein paar Jahren Haft einen gewaltbereiten Erwachsenen entlässt, der sehr bald rückfällig wird.

Dass das schweizerische Jugendstrafrecht - gerade im internationalen Vergleich - sehr erfolgreich ist, zeigt eine Studie, die in diesen Tagen veröffentlicht worden ist. Die Jugendvollzugsanstalten Arxhof und Uitikon haben die Rückfallquote ihrer zwischen 1994 und 2003 entlassenen jugendlichen Straftäter überprüft. Dabei hat man festgestellt, dass von jenen Jugendlichen, die den Massnahmevollzug regulär abgeschlossen haben, nur ein Drittel rückfällig geworden ist. Wie tief dieser Anteil ist, zeigt sich, wenn man mit dem Ausland vergleicht, wo bis zu 80 Prozent der Entlassenen wieder rückfällig werden. Dabei muss man sich vor Augen halten, dass jeder Rückfalltäter ein neues Opfer zur Folge hat. Ein erfolgreiches Jugendstrafrecht dient dem Opferschutz also wesentlich mehr als ein blindwütig drakonisches, auf blosse harte Strafen konzentriertes Strafrecht.

Es braucht harte Strafen, aber noch viel mehr

Bedeutet das nun, dass die Massnahmen das Ein und Alles sind? Durchaus nicht. Auch die Haftstrafen haben eine wichtige Funktion. Einerseits soll auch einem jugendlichen Straftäter klar gezeigt werden, dass die Gesellschaft sein Verhalten nicht toleriert. Wenn ein Jugendlicher, wie die Täter von München, derart grausame Gewaltdelikte verübt, muss die Strafe entsprechend hoch ausfallen. Das ist auch wichtig für das Opfer; damit zeigen wir, dass wir seine körperliche Unversehrtheit schützen und respektieren und Übergriffe nicht tolerieren. Das ist auch für alle anderen wichtig. Denn nur wer miterlebt, dass die Regeln durchgesetzt werden, hält sich langfristig selber auch daran. Massnahmen und Strafen sind daher nicht gegeneinander auszuspielen, wie das in der politischen Diskussion leider häufig gemacht wird. Vielmehr sind sie geschickt kombiniert anzuwenden, wie das im heutigen Jugendstrafrecht vorgesehen ist. Damit allein kann das Problem der Jugendgewalt jedoch nicht gelöst werden. Denn das Strafrecht wird immer erst angewendet, wenn etwas passiert ist.

Wider die «Pflästerlioptik»

Wichtig ist deshalb vor allem, dass die verschiedenen Menschen, die für einen Jugendlichen verantwortlich sind, zusammenarbeiten und sich koordinieren und vernetzen. Das sind einerseits die Eltern und die Lehrer, je nachdem aber auch weitere Behörden wie zum Beispiel die Jugendanwaltschaft. Diese müssen sich die Informationen liefern und bei auffälligen Jugendlichen frühzeitig die Situation prüfen und handeln. Heute wird noch viel zu lange abgewartet und mit «Pflästerlipolitik» operiert. Wenn ein Defizit bei einem Jugendlichen festgestellt wird, dann muss dieses konsequent behoben werden. Ein kürzlich erschienener Bericht des Bundesamts für Polizei über jugendliche Intensivtäter hat ergeben, dass meistens Mängel in Familie und Schule, Suchtverhalten, fehlende Zukunftsaussichten und sozial schwierige Situationen Ursachen für jugendliches Fehlverhalten sind. Wenn also einmal festgestellt wird, dass ein Jugendlicher eine kriminelle Karriere begonnen hat und ein Problem geortet wurde, dann muss man dieses sofort angehen. Auch die Täter von München haben nicht mit einem Mordversuch angefangen, sondern mit geringfügigeren Taten. Hätte man damals konsequent eingegriffen, hätte man die Bluttat von München vielleicht verhindern können.

 

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