Was hat man für Rechte und Pflichten auf der Piste?
Stefan Burri, Rechtsanwalt und Direktor der Rechtsschutzversicherung Assista TCS, beantwortet die wichtigsten Fragen dazu:
Schweizer Familie: Wer bezahlt die Heilungskosten bei einem Selbstunfall?
Stefan Burri: Die Unfallversicherung im Rahmen der vereinbarten Deckung.
Und wer bezahlt bei einer Kollision?
Hier spielt der Unfallvorgang eine entscheidende Rolle. Grundsätzlich ist bei allen Beteiligten die eigene Unfallversicherung vorleistungspflichtig.
Welche Massnahmen muss ich in so einem Fall ergreifen?
Nachdem, wenn nötig, Hilfe avisiert wurde, müssen die Beweise umfassend gesichert werden. Die nachträgliche Beweisbeschaffung ist meist schwierig bis unmöglich, weil beispielsweise die Schnee- und Sichtverhältnisse oder die Fahrtlinien nicht mehr wiedergegeben werden können. Je nach Schwere des Unfalls sollte die Polizei beigezogen werden.
Gibt es dafür spezielle Skiunfall-Formulare?
Nein. Zur Beweissicherung sollte man sofort nach dem Unfall alle möglichen Beweise sammeln und zum Beispiel mit dem Handy Fotos von den Verhältnissen, der Unfallstelle und den Ausweispapieren der Beteiligten sowie anwesenden Zeugen machen. Weiter sollte die beschädigte Ausrüstung aufbewahrt werden.
Was ist, wenn der Verursacher abhaut?
Auch hier sofort möglichst viele Beweise aufnehmen und allenfalls Zeugen befragen und sich beim Pistendienst melden. Das ist wichtig für die Versicherung und sowie im Fall eines Rechtsstreites.
Es gibt kein Helmobligatorium in der Schweiz. Können Versicherungsleistungen gekürzt werden, wenn ich ohne Helm verunfalle?
Allein deswegen werden Versicherungsleistungen kaum gekürzt werden. Kommen aber Umstände wie zum Beispiel grobfahrlässiges Handeln hinzu, sind Leistungskürzungen bis zu Verweigerungen nicht auszuschliessen. Fährt ein Skifahrer ausserhalb der Piste durch den Wald und verletzt sich am ungeschützten Kopf an einem Baum, wird die Versicherung wohl nicht nur der Verletzung der FIS-Regeln, sondern allenfalls auch dem Nichttragen eines Helmes bei ihren Leistungen Rechnung tragen. Aber es kommt auf den Einzelfall an.
Hat Alkohol Einfluss auf allfällige Versicherungsleistungen?
Ja. Es gibt zwar keine Promillegrenze. Je nach Versicherung können aber Leistungen gekürzt oder sogar verweigert werden.
Gibt es denn konkrete Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder?
Ja. Die Regeln des Internationalen Ski- Verbandes (FIS), die unter anderem an den Talstationen und Skiliften angeschlagen sind. Sie klären darüber auf, wie man sich auf der Piste korrekt verhält. Seit einiger Zeit gibt es zudem als Ergänzung die Regeln für Snowboarder (SKUS).
Sind die FIS-Regeln für alle Pistenbenützer verbindlich?
Skifahrer und Snowboarder sind verpflichtet, die FIS-Regeln zu kennen und einzuhalten. Die Regeln sind zwar keine Gesetze, doch können sie laut Bundesgericht als Massstab herangezogen werden für die Sorgfalt, die im Skisport üblicherweise zu beachten ist. Wer also gegen die FIS-Regeln verstösst und einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich verantwortlich gemacht werden.
Wozu dient eine Rechtsschutzversicherung bei Unfällen auf der Piste?
Eine Rechtsschutzversicherung kann bei Streitigkeiten vermitteln und hilft bei Problemen mit der Haftpflicht- und anderen Versicherungen. Dies gilt auch für strafrechtliche Auseinandersetzungen.
Brauche ich für Skiferien im Ausland eine Extraversicherung?
Je nachdem, was die eigene Rechtsschutzversicherung abdeckt, ist eine Erweiterung des Schutzes im Ausland sinnvoll.
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